FAQ

Reiserücktritt

Wir empfehlen unseren Gästen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wäschepaket

Die Kosten für Bettwäsche und Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten. Du hast die Möglichkeit, deine eigenen mitzubringen oder sie bei uns zu mieten. Die Bettwäsche kostet 12,00 € pro Person und die Handtücher 6,00 € pro Person. Ein Bettwäschepaket umfasst Bezüge für ein Kopfkissen, eine Bettdecke und ein Laken (90 × 200 cm), während ein Handtuchpaket ein Handtuch und zwei Badetücher enthält.

Bitte beachte, dass die Betten bei deiner Ankunft nicht bezogen sind. Die angegebenen Kosten gelten ausschließlich für die Miete der Wäschepakete.

Kinderreisebett / Kinderhochstuhl

Auf Wunsch kannst du bei uns ein Kinderreisebett und/oder einen Kinderhochstuhl mieten. Für ein Kinderreisebett berechnen wir einmalig 13,00 € pro Bett und für einen Kinderhochstuhl einmalig 9,00 € pro Stuhl. Bei den Kosten für das Reisebett sind bereits eine Matratze, ein Kopfkissen und eine Decke sowie die jeweiligen Bezüge inkludiert.

Stornierung

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts oder in dem Fall, dass der Mieter die Mietsache nicht bezieht, kann Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Vermietung der Mietsache pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruchs vom Mietpreis staffelt sich bei Ferienwohnungen wie folgt:

  • bei Zugang des Rücktritts vom 29. bis zum 15. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses 50 % der Miete
  • bei Zugang des Rücktritts vom 14. bis zum 2. Tag vor dem Beginn des Mietverhältnisses 80 % der Miete
  • danach oder bei Nichtbezug der Mietsache 95 % der Miete

Der pauschalierte Ersatzanspruch beträgt im Falle eines Rücktritts, unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs des Rücktritts, mindestens 35,00 €.

Dem Mieter bleibt es in jedem Fall unbenommen nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Wir sind im Falle eines Rücktritts berechtigt, anstelle der Pauschale auch die Erstattung der nachgewiesenen, tatsächlich durch den Rücktritt entstandenen Kosten zu verlangen.

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